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Digitalisierung im Patentrecht: DPMA schließt sich WIPO DAS an

Seit dem 25. November 2024 ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Teil des Digital Access Service (DAS) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Damit wird die internationale Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern erheblich vereinfacht. Für Unternehmen und Anmelder bedeutet dies vor allem eines: weniger Aufwand, schnellere Verfahren und eine zuverlässigere Übermittlung von Prioritätsunterlagen.

Was ist der WIPO DAS?

Der WIPO Digital Access Service (DAS) ist ein internationales System zur digitalen Bereitstellung von Prioritätsunterlagen. Anstatt die notwendigen Belege für Patente oder Gebrauchsmuster in Papierform per Post oder Kurier zu versenden, werden sie elektronisch im WIPO DAS-System hinterlegt. Mit einem vertraulichen Access Code, den das DPMA nach der Hinterlegung bereitstellt, können Nachanmeldeämter weltweit die Dokumente direkt abrufen.

Bisher mussten Prioritätsunterlagen beispielsweise für Anmeldungen in den USA oft per Kurier versendet werden – ein Prozess, der nicht nur Zeit und Nerven kostete, sondern auch zusätzliche Gebühren verursachte. Mit dem Beitritt des DPMA zum WIPO DAS entfällt dieser Aufwand für viele Anmeldeverfahren vollständig. Damit sparen Anmelder nicht nur wertvolle Zeit, sondern auch Kosten für den internationalen Dokumentenversand.

Wie läuft das Verfahren ab?

1. Elektronische Hinterlegung:Anmelder können seit dem 25. November 2024 beim DPMA beantragen, ihre Prioritätsunterlagen elektronisch im WIPO DAS zu hinterlegen. Dies erfolgt mithilfe des Formulars A 9164. Die Hinterlegung ist für Anmelder kostenlos, im Gegensatz zur bisherigen Papierform, für die Gebühren anfielen.

2. Access Code:

Nach der Hinterlegung stellt das DPMA dem Anmelder einen vertraulichen Access Code bereit. Dieser Code fungiert als Schlüssel, mit dem internationale Patentämter die hinterlegten Prioritätsunterlagen sicher abrufen können.

3. Abruf der Dokumente:

Das Nachanmeldeamt – etwa das USPTO in den USA – kann die Dokumente direkt und sicher über das WIPO DAS-System beziehen. Ein Nachreichen von physischen Dokumenten ist damit in vielen Fällen nicht mehr notwendig.

Der Vorteil dieses digitalen Prozesses liegt auf der Hand: Die Zeitverzögerung durch den Versand entfällt, und es gibt keine Probleme mehr mit verloren gegangenen oder fehlerhaften Dokumenten. Zudem garantiert die elektronische Übermittlung eine durchgängig hohe Qualität der Prioritätsunterlagen.

DPMA startet als hinterlegendes Amt

Mit dem Start am 25. November 2024 nimmt das DPMA zunächst die Rolle eines hinterlegenden Amtes ein. Das bedeutet, dass es Prioritätsbelege elektronisch bereitstellen kann, die von anderen Ämtern abgerufen werden. Ein eigener Abruf von Prioritätsunterlagen aus anderen Ländern ist in der aktuellen Phase noch nicht möglich, wird jedoch in Zukunft ebenfalls umgesetzt. Das DPMA plant, seine Rolle im WIPO DAS schrittweise auszubauen, um das Verfahren für internationale Anmeldungen noch weiter zu vereinfachen.

Was bedeutet das konkret für Anmelder?

Für internationale Schutzrechtsanmeldungen eröffnet das neue Verfahren des DPMA eine deutlich effizientere Möglichkeit zur Geltendmachung von Prioritätsansprüchen. Vor allem in Ländern wie den USA, in denen die Einreichung von Prioritätsunterlagen zwingend erforderlich ist, wird der gesamte Prozess erheblich beschleunigt und vereinfacht.

Die digitale Hinterlegung und der sichere Abruf sorgen dafür, dass Prioritätsunterlagen stets zuverlässig verfügbar sind – ohne zusätzliche Kosten für Versand oder potenzielle Verzögerungen.

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