Erteilungsverfahren
Wir betreuen schwerpunktmäßig US-Patentnachanmeldungen, überbrücken dabei die Unterschiede zum DE- und EP-Recht und vertreten unsere Mandanten im Erteilungsverfahren vor dem USPTO.
Wir betreuen Nachanmeldungen für gewerbliche Schutzrechte in den USA , die ursprünglich für die Einreichung in Europa ausgearbeitet wurden. Zudem schreiben wir Anmeldungen zur Einreichung beim USPTO (First-Filing-Requirement) und unterstützen unsere Mandanten bei der Erlangung einer Foreign-Filing-License.
Aufgrund unserer Erfahrung und Expertise im DE-, EP- und US-Patentrecht wissen wir um die Unterschiede der Jurisdiktionen und versuchen daher mit einem proaktiven Ansatz ein effizientes US-Prüfungsverfahren sicherzustellen.
Die doppelqualifizierten DE/EP und US Patentanwaltsfachangestellten der Kanzlei sorgen für eine möglichst reibungslose und effiziente Kommunikation. Wir arbeiten im Bereich der Patent Prosecution sowohl mit Kanzleien als auch direkt mit Industriepatentabteilungen zusammen.
Washington - München
Die Standorte in München und Washington bieten klare Vorteile bei Patent-Nachanmeldungen. Während München den direkten Kontakt zu Unternehmen aus der DACH-Region ermöglicht, sorgt Washington für eine unmittelbare Vertretung vor US-Patentbehörden. Diese Kombination sichert einen schnellen, effizienten Ablauf und eine reibungslose Kommunikation zwischen beiden Rechtssystemen.
Deutsche
Ansprechpartner
Wir minimieren Ihren Aufwand bei US-Patent-Nachanmeldungen, indem wir alle rechtlichen Schritte für Sie übernehmen. Während Sie nur die wesentlichen Entscheidungen treffen, kümmern wir uns um den gesamten Prozess – von der Nachanmeldung bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte in den USA. So sparen Sie wertvolle Zeit und Ressourcen und können sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren.