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Was bedeuten „State of the Art“ und „Prior Art“ im US-Patentrecht?

Die Begriffe „State of the Art“ und „Prior Art“ sind eng verwandte Begriffe und bedeuten auf Deutsch übersetzt „Stand der Technik“. Dieser Artikel wird einen Überblick über Stand der Technik im US-Patentrecht bieten und auch auf die Unterschiede der beiden Begriffe eingehen. Im Kontext des US-Patentrechts bezeichnet der Begriff „Stand der Technik“ das zum Zeitpunkt der Anmeldung oder Erfindung bereits vorhandene Wissen in einem bestimmten technischen Fachgebiet. Er umfasst alle öffentlich zugänglichen Informationen, die sich potenziell auf die Neuheit (novelty) oder die erfinderische Tätigkeit (non-obviousness) einer Patentanmeldung auswirken können. Der Stand der Technik dient dazu zu beurteilen, ob eine in einer Patentanmeldung beanspruchte Erfindung im Vergleich zum bereits bekannten Wissen als neu und erfinderisch gilt. 

Was gehört zum Stand der Technik?

Der Stand der Technik besteht aus:

  • Prior Art: Alle öffentlich zugänglichen Informationen vor dem maßgeblichen Anmeldedatum.
  • Offengelegte Patente und Patentanmeldungen: US-amerikanische und internationale Patente oder Anmeldungen, die vor dem Anmeldetag veröffentlicht wurden.
  • Wissenschaftliche und technische Veröffentlichungen: Zeitschriftenartikel, wissenschaftliche Artikel (Papers), und technische Berichte.
  • Offenkundige Benutzung oder Verkauf: Wenn eine Erfindung vor dem Anmeldetag öffentlich genutzt, vorgeführt oder verkauft wurde, kann dies ebenfalls zum Stand der Technik zählen.
  • Internetquellen und Medien: Online-Veröffentlichungen, Webseiten oder andere öffentliche digitale Offenbarungen.
  • Mündliche Offenbarungen und Konferenzen: Vorträge oder Präsentationen in öffentlichen Foren.

Stand der Technik im US-Patentrecht: Wichtige Rechtsgrundlage

Prior Art nach 35 U.S.C. § 102

Eine Erfindung ist nicht patentierbar, wenn sie:

  • In einer Druckschrift beschrieben oder öffentlich genutzt wurde vor dem Anmeldetag.
  • In einem anderen US Patent oder einer offengelegten US Patentannmeldung beschrieben ist, das/die vor dem Anmeldedatum der Patentanmeldung des Anmelders eingereicht wurde.

1-jährige Neuheitsschonfrist: Nach US-Recht haben Erfinder eine Frist von einem Jahr nach einer öffentlichen Offenbarung, um eine Patentanmeldung einzureichen.

Erfinderische Tätigkeit nach 35 U.S.C. § 103

Auch wenn eine Erfindung neu ist, kann sie dennoch nicht patentierbar sein, wenn sie sich für eine Fachperson in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.
Der Prüfer prüft in diesem Zusammenhang, ob die Erfindung einen unerwarteten oder erfinderischen Schritt über das hinaus darstellt, was bereits bekannt war.

„State of the Art“ vs. „Prior Art“ 

Obwohl die Begriffe verwandt sind, unterscheiden sie sich juristisch:

  • State of the Art: Bezeichnet allgemein das vorhandene Wissen und die technischen Möglichkeiten in einem Fachgebiet – einschließlich bekannter Verfahren, Geräte und Fachkenntnisse.
  • Prior Art: Umfasst ausschließlich öffentliche Offenbarungen vor dem Anmeldetag, die die Neuheit oder Schutzfähigkeit eines Patents einschränken oder ausschließen können.

Der Stand der Technik im US-Patentrecht repräsentiert das öffentliche Wissen in einem bestimmten technischen Bereich zum Zeitpunkt der Anmeldung. Er spielt eine zentrale Rolle bei der Beurteilung der Neuheit und des Nicht-Naheliegens einer beanspruchten Erfindung und ist von maßgeblicher Bedeutung dafür, ob ein Patent erteilt werden kann.

 

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